AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) 

der Firma folien-fabrik | Design & Werbeagentur

Schmidt, Wolfersdorf GbR

Stand: 10.2022

 § 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1.) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen Dienstleistungen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR. Sie gelten auch für Ergänzungs- und Folgeaufträge, soweit es sich um gleichartige Auftragsgegenstände handelt.

2.) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

3.) Vorliegende AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Zu „Unternehmern“ im Sinne der AGB zählt jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1.) An ihr schriftliches Angebot ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR, vorbehaltlich des Vorliegens eines wichtigen Grundes gemäß § 3 Abs. 6, nur dann und solange gebunden, wie dies in ihrem Angebot bestimmt ist. Die Angebotsbindung kann die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR ganz oder teilweise, z.B. durch den Zusatz „Angebot freibleibend“, ausschließen. Soweit die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR die Angebotsbindung ganz oder teilweise ausschließt, ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR zum Vorbehalt des Widerrufs ihres Angebots bis zum Zugang der Annahmeerklärung berechtigt, soweit sie infolge einer zwischenzeitlichen Bestätigung anderer Aufträge an der Angebotsausführung gehindert ist. Die Erklärung eines entsprechenden Vorbehalts im Angebot erfolgt beispielsweise durch den Zusatz „Angebot freibleibend entsprechend Verfügbarkeit“.

2.) Ein Vertrag kommt erst mit dem schriftlichen Vertragsschluss oder der schriftlichen Bestätigung des Auftragsangebots der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR, spätestens jedoch mit Beginn der Durchführung der Dienstleistung zustande. Art und Umfang der von der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR geschuldeten Leistungen bestimmen sich - soweit nicht gesondert vereinbart - ausschließlich nach dem Inhalt des geschlossenen Auftrags bzw. der Bestätigung des Auftragsangebots. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR.

3.) Angaben in Prospekten, sonstigen Werbeschriften und auf den Internetseiten der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR stellen weder die Übernahme einer Garantie noch eines Beschaffenheitsrisikos dar.

§ 3 Leistungen/Leistungserbringung/Lieferung

1.) Zwischen dem Auftraggeber und der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR kommt jeweils ein Werkvertrag zustande. Für die Erfüllung dieses Werkvertrages behält sich die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR vor, Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu beauftragen.

2.) Beanstandungen am vollendeten Werk sind jeweils direkt nach Übernahme, spätestens aber innerhalb von 7 Werktagen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR mitzuteilen und Ihr dann eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Verletzt der Auftraggeber seine Rügepflicht, Informationspflicht oder wir keine Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt, kann er hieraus keine Rechte herleiten. Im Übrigen geltend die gesetzlichen Gewährleistungs- – und Verjährungsvorschriften.

3.) Im Vertrag genannte Fristen und Termine für die Erfüllung der Dienstleistung sind unverbindliche Angaben, soweit die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR den Zeitpunkt der Erfüllung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bzw. Fixgeschäft bezeichnet. Die Abgabetermine werden insoweit grundsätzlich nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR vereinbart und verstehen sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Verfügbarkeit der eingesetzten Kooperationspartner der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage etc.

4.) Eine verbindlich vereinbarte Zeit für die Erfüllung des Werkvertrages verlängert sich angemessen, soweit die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR durch Umstände, die weder sie noch ihre Organe oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, an deren Einhaltung gehindert wird. Die Einhaltung der Termine setzt im Zweifel den vorherigen Eingang aller vom Auftraggeber zur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zeichnungen, Vorlagen, Pläne, Genehmigungen, mitwirkungspflichtige Freigaben, die Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen sowie die Zurverfügungstellung von Material, Informationen und Einrichtungen, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR nötig sind, voraus. Kommt der Auftraggeber der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängert sich der Zeitpunkt der Erfüllung um die Dauer der entsprechenden Verzögerung.

5.) Verzögert sich die Erfüllung des Werkvertrages auf Grund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstandes oder auf dessen Wunsch, ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR berechtigt, Ersatz der erforderlichen Mehraufwendungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht im Einzelfall der Nachweis eines geringeren Schadens frei.

6.) Die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR jederzeit berechtigt, die Erfüllung des Werkvertrages insgesamt oder teilweise und unabhängig von einer eingegangenen Angebotsbindung abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund wäre z.B. der geplante Einsatz des Werkes in illegalem, rassistischem oder sexistischem Rahmen sowie die Überschreitung eines von der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR eingeräumten Kreditlimits gemäß § 4 Abs. 7 oder das negative Ergebnis einer durchgeführten Bonitätsprüfung (z.B. bei Schufa, Creditreform, Bürgel etc.).

7.) Beinhaltet der Auftrag an die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR neben einem Werk auch eine vertragliche Verpflichtung zu einer Dienstleistung oder Überlassung von Gegenständen (z.B. Vermietung von Präsentations-Equipment), wird darüber ein gesonderter Vertrag geschlossen.

 § 4 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

1.) Der Auftraggeber zahlt der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR für das vereinbarte Werk die im Einzelauftrag vereinbarte oder im Angebot festgelegte Vergütung. Sämtliche Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der im jeweiligen Lieferland (Ausführungsort) geltenden Mehrwertsteuer. Werden Stundensätze vereinbart so werden diese vollständig ohne Abzug von Pausenzeiten und für jede angefangene Stunde abgerechnet.

2.) Die Erbringung der Dienstleistungen durch die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR erfolgt - insbesondere bei Neukunden - grundsätzlich gegen Vorauskasse, sofern nicht ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Sofern ein Skontoabzug vertraglich vereinbart worden ist, findet dieser bei der Vorauszahlung Berücksichtigung.

a) Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung in Verzug, ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR wahlweise berechtigt, innerhalb einer dem Auftraggeber zu setzenden Nachfrist die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für die gesamte Auftragssumme zu verlangen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.

b) Sofern die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR mit der Erbringung ihrer Dienstleistung zunächst ohne ein Vorauszahlung oder nur einer teilweisen Vorauszahlung beginnt, ist sie dennoch jederzeit berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags von der Zahlung der gesamten Auftragssumme ggfs. abzgl. eines gewährten Skontoabzugs im Voraus abhängig zu machen.

Der Beginn der Dienstleistung ohne Vorauskasse bedeutet nicht den Verzicht der Christian Schmidt  Dirk Wolfersdorf GbR auf das Recht, eine Vorauszahlung in Höhe der Auftragssumme zu verlangen. Dies gilt im besonderen in dem Fall in dem Milestone-Zahlungen vereinbart wurden und diese vom Auftraggeber nicht fristgerecht beglichen wurden oder für den Fall dass er während der Ausführung des Auftrages zu einer Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers kommt. Zu letzterem zählt auch, dass die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR erst nach Auftragsbeginn eine Bonitätsprüfung veranlasst und erst dann von der ggf. schlechten Bonität des Auftraggeber erfährt.

c) Sofern die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR während eines bereits begonnen Auftrags Vorauskasse verlangt und die weitere Durchführung von der Vorauskasse abhängig macht, ist , um die reibungslose Fortführung des Auftrags zu gewährleisten, die Vorauszahlung durch geeignete Unterlagen durch den Auftraggeber nachzuweisen oder in bar zu tätigen. Der Auftraggeber kommt in seinem eigenen Interesse der Vorauszahlung und ggfs. deren Nachweis unverzüglich nach.

d) Sollte der Auftraggeber trotz Aufforderung nicht unverzüglich Vorauskasse leisten und diese durch geeignete Unterlagen nachweisen, ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

3.) Sofern die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR von ihrem Recht auf eine Vorauszahlung keinen Gebrauch gemacht hat und soweit sich aus dem Angebot der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag zehn Tage nach Rechnungsdatum und Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

a) Im Rahmen der Rechnungslegung ist es ausreichend, soweit eine Übersendung per Telefax erfolgt.

b) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und richten sich im Übrigen nach dem Inhalt des Auftragsangebots. Für die Rechtzeitigkeit jedweder Zahlung und Skontierung ist die Gutschrift des geschuldeten Betrages auf dem Geschäftskonto der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR oder die Übergabe des Rechnungsbetrages in bar maßgeblich.

c) Bei Überweisungen auf das Geschäftskonto der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR, das bei einer Bank oder Sparkasse mit Sitz in Deutschland geführt wird, werden alle eventuell anfallenden Bankgebühren und sonstigen Überweisungskosten vom Auftraggeber getragen.

4.) Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar oder per Überweisung zu leisten. Schecks werden lediglich erfüllungshalber und bei besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.) Die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Auftraggebers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Trifft der Auftraggeber eine anderweitige Tilgungsbestimmung, ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR berechtigt, die Zahlung abzulehnen.

5.1.) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung für einen bereits berechneten Auftrag in Verzug und stehen Folgeaufträge an, so ist Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR berechtigt für die Vorauszahlung zu verlangen, auch wenn diese in anderer Form angeboten wurde, und die Leistungen an diesen auszusetzen bist der Rechnungsbetrag vollumfänglich bezahlt wurde. Evtl. zur Verfügung gestellt Nutzungsrechte gehen in diesem Fall auf die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR zurück. Selbiges gilt auch wenn Zweifel an der Zahlungswilligkeit und/oder der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers angezeigt sind.

6.) Soweit von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR darüber hinaus unabhängig von § 4 Abs.2 jederzeit für ihre weitere Dienstleistung wahlweise Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.

7.) Die gewährte Zahlungskondition besteht hinsichtlich des von der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR für jeden Einzelauftrag vergebenen Kreditlimits. Bei der Festlegung des aktuellen Kreditlimits werden auch offene Zahlungsverpflichtungen aus bereits bestehenden oder früheren Verträgen berücksichtigt. Bei Überschreitung des jeweils aktuell festgelegten Kreditlimits behält sich die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR vor, den restlichen Auftragswert als Vorkasse anzufordern. Auch im Fall einer nachträglich eingetretenen Änderung der Bonität oder Überschreitung des Kreditlimits des Auftraggebers ist die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR zur Ausübung der in § 4 Abs. 2 und 6 genannten Rechte berechtigt.

8.) Befindet sich der Auftraggeber im Übrigen trotz einer ergänzenden Zahlungsaufforderung weiterhin mit der Begleichung eines vereinbarten Teil- oder des Gesamtbetrages in Verzug, so kann die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR außerdem das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

§ 5 Nutzungsrechte

1.) Die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR fertigt das vereinbarte Werk und räumt dem Auftraggeber für dieses, die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf eines zusätzlichen Vertrags zwischen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR und dem Auftraggeber.

2.) Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR behält sich das Recht vor, Werke die für Ihre Auftraggeber gefertigt wurden, im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu nutzen, so dies im Vertrag nicht eindeutig ausgeschlossen wurde.

3.) Stellt der Auftraggeber der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR andere Werke (z.B. Logos, Fotos, Werbetexte etc.) zur Verfügung die in das Werk der Werbeagentur eingearbeitet werden sollen oder die verändert werden sollen so versichert er mit der Übergabe dass er sich im Besitz der hierfür notwendigen Nutzungsrechte verfügt und diese auf die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR übergehen läßt. Der Auftraggeber wird die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR von allen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke frei halten und ggf. anfallende Kosten zur Rechtsverteidung der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR übernehmen.

§ 6 Haftung

1.) Die Haftung der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

2.) Die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR haftet nicht

a) im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;

b) im Falle grober Fahrlässigkeit ihrer nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

3.) Soweit die offline Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR gemäß Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die sie bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

4.) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag von 200.000 Euro je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

5.) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR.

6.) Soweit die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7.) Die Einschränkungen dieses Paragraphen gelten nicht für die Haftung der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§7 Kündigung

1.) Der Vertrag kann beiderseits nur aus wichtigen Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann. Falls der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt oder falls die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR aus einem wichtigen vom Auftraggeber zu vertretenden Grund kündigt, behält die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR den vollen, für den Auftrag noch offenen oder zu erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.

2.) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Aufrechnungsverbot

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 9 Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot

Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR sowie deren Partnern und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages zwei Jahre bestehen.

§ 10 Datenschutz

1.) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR berechtigt ist, seine Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Auftraggebers, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen erforderlich ist. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR (oder andere) ihn per E-Mail über interessante Angebote informieren darf.

2.) Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen. Die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR wird dem Auftraggeber auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen.

3.) Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.

§ 11 Schlussbestimmungen; Gerichtsstand

1.) Der zugrundeliegende Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der UN-Kaufrechts (CISG).

2.) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR und dem Auftraggeber ist soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

3.) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2.) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR und dem Auftraggeber ist soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der Christian Schmidt & Dirk Wolfersdorf GbR. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

3.) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind auch in dem Vertrag schriftlich niedergelegt.

4.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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